Der Freistaat zahlt die Hälfte. Wenn vier Dinge stimmen.
Bis zu 7.500 € Zuschuss, beim Plus bis 30.000 €, jeweils 50 Prozent. Diese Seite sagt, wer ihn bekommt, was gefördert wird und an welchen Stellen Anträge scheitern. Geprüft an der Förderrichtlinie, nicht an einer Werbeseite.
Wer gefördert wird
Vier Bedingungen, alle nötigDer Digitalbonus ist keine Förderung für gute Ideen, sondern für Betriebe, die vier Bedingungen erfüllen. Wer eine davon nicht erfüllt, kommt nicht in die Prüfung.
| Bedingung | Was genau gilt | Wo es meistens schiefgeht |
|---|---|---|
| Gewerbe, nicht freier Beruf | Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die gewerbesteuerpflichtig sind. Freie Berufe sind ausgeschlossen. Ausnahme: Sie werden in einer gewerblichen Rechtsform mit Gewerbesteuerpflicht ausgeübt, also etwa als GmbH statt als PartG. | Steuerberater, Planer, Berater und Therapeuten in einer Personengesellschaft oder als Einzelbetrieb. Praxen von Ärzten und Heilberufen sind immer ausgeschlossen, auch in GmbH-Form. |
| Kleinunternehmen | Weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. | Kaum ein Handwerksbetrieb fällt hier heraus. Bei gewachsenen Betrieben mit mehreren Standorten lohnt der Blick. |
| Sitz in Bayern | Eine Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme stattfindet. | Unterfranken ist unproblematisch. Zuständig ist die Bezirksregierung, für den Landkreis Main-Spessart also Unterfranken in Würzburg. |
| Nicht schon ausgeschöpft | Je Unternehmen ist ein Antrag für Digitalisierung und einer für IT-Sicherheit möglich. Der Plus-Antrag nur einmal insgesamt. Wer schon gefördert wurde, muss das bei der De-minimis-Erklärung angeben. | Betriebe, die vor zwei Jahren schon einen Zuschuss bekommen haben, ohne es zu erwähnen. |
Wie viel Geld es ist
50 Prozent, gedeckeltGefördert wird die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinie nennt zwei Varianten:
- Standard: höchstens 7.500 € Zuschuss, bei höchstens 150.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Plus: höchstens 30.000 € Zuschuss, bei höchstens 600.000 € Ausgaben. Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt — KI ist im Programm ausdrücklich als solcher genannt.
Die Deckelung wirkt schneller, als man denkt: Ein Projekt über 22.060 € bekommt im Standard 7.500 €, nicht 11.030 €. Im Plus wären es 11.030 € — ob Ihr Vorhaben den Innovationsgehalt erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle, nicht der Antragsteller und nicht ich.
Was das in Zahlen heißt
| Vorhaben | Betrag | Zuschuss | Sie zahlen |
|---|---|---|---|
| Denkfreund Start | 6.400 € | 3.200 € | 3.200 € |
| Denkfreund Team | 11.200 € | 5.600 € | 5.600 € |
| Sicherheits-Check + Härtung | 4.900 € | 2.450 € | 2.450 € |
| Start + 18 Monate Abo | 22.060 € | 7.500 € | 14.560 € |
Gerechnet, nicht zugesagt. Preise aus der Preisliste, Förderhöhe aus der Richtlinie.
Was gefördert wird — und was nicht
Zwei Bereiche, klare GrenzenEs gibt zwei Förderbereiche: Digitalisierung im Unternehmen und IT-Sicherheit. Alles, was in keinen von beiden passt, wird nicht gefördert, egal wie sinnvoll es ist.
| Vorhaben | Gefördert? | Begründung |
|---|---|---|
| Denkfreund, Einrichtung und Abo | ja, Digitalisierung | Externe Dienstleistung, Software und Schulung. KI ist ausdrücklich als Innovationsgehalt genannt. |
| Sicherheits-Check + Härtung | ja, IT-Sicherheit | Der einzige Weg, auf dem auch Hardware mitläuft: Firewall, Datensicherung, Netzwerkkomponenten. |
| Sicherheits-Check einzeln (890 €) | nein | Unter der Mindestgrenze von 4.000 €. |
| KI im Betrieb (1.900 €) | nein | Ebenfalls unter 4.000 €. Erst im Bündel mit dem Denkfreund sinnvoll. |
| Website und Online-Marketing | nein | Standard-Websites und Standard-Online-Marketing sind in der Richtlinie ausgeschlossen. |
| Leasing und Finanzierung | nein | Finanzierungskosten sind nicht zuwendungsfähig. |
| Rechner für das KI-Modell | nein | IKT-Hardware nur im Bereich IT-Sicherheit, nicht bei Digitalisierung. |
Der Ablauf, in der richtigen Reihenfolge
Die Reihenfolge ist die Förderung- Vorprüfung. Gewerbe? Unter 50 Mitarbeitern? Unter 10 Millionen Euro? Keine anderen Beihilfen in den letzten drei Jahren? ELSTER-Unternehmenskonto vorhanden?
- Angebot. Leistungen, Beträge und Zeitplan, aufgeschlüsselt über 18 Monate. Dazu die Abgrenzung, was daran Digitalisierung und was IT-Sicherheit ist.
- Antrag. Sie stellen ihn selbst im Online-Portal der zuständigen Bezirksregierung. Das Kontingent wird monatlich freigegeben, Start ist der erste Werktag um 10 Uhr. Wer am dritten Tag anfängt, wartet vier Wochen.
- Eingangsbestätigung abwarten. Erst wenn sie da ist, darf bestellt und angefangen werden. Vorher zu beginnen kostet die Förderung, auch bei mündlicher Zusage.
- Umsetzung. Binnen 18 Monaten nach dem Förderbescheid. Deshalb sind es 18 Monate Abo, nicht mehr.
- Verwendungsnachweis. Rechnungen, Zahlungsnachweise, Projektmitteilung. Danach wird ausgezahlt.
- Drei Jahre Zweckbindung. Das Geförderte muss so lange im Einsatz bleiben. Ein Abo läuft damit 36 Monate. Gefördert sind davon 18. Die Monate 19 bis 36 zahlen Sie ohne Zuschuss — beim Denkfreund Start sind das 18 × 870 € = 15.660 €. Gesamtkosten über drei Jahre: 37.720 €, davon 7.500 € Zuschuss.
Der Punkt, an dem die meisten Förderungen sterben
Die Reihenfolge. „Wir fangen schon mal an" ist bei einem Förderkunden der teuerste Satz, den man sagen kann: Nach Nr. 4.1 der Richtlinie gilt ein Vorhaben als begonnen, sobald ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt wurde. Auch mündlich. Danach ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig, und niemand kann das reparieren.
Vier Fallen
Alle vier aus der RichtlinieDiese vier Punkte stehen nicht in Werbebroschüren, weil sie den Verkauf bremsen. Sie stehen in der Förderrichtlinie, und sie entscheiden, ob der Zuschuss bleibt.
| Falle | Was passiert |
|---|---|
| Auftrag vor Antrag | Keine Förderung. Die Maßnahme gilt als begonnen, sobald bestellt wurde — auch mündlich. |
| Länger als 18 Monate | Die Maßnahme muss binnen 18 Monaten nach dem Bescheid umgesetzt sein. Was später kommt, ist nicht mehr zuwendungsfähig. |
| Vorzeitig gekündigt | Drei Jahre Zweckbindung. Wer nach sechs Monaten aussteigt, riskiert die Rückforderung des Zuschusses. |
| Beihilfen verschwiegen | Die De-minimis-Erklärung ist Teil des Antrags, die Bescheinigung zehn Jahre aufzubewahren. Falsche Angaben sind ein eigener Tatbestand. |
Der Satz, der im Gespräch fällt
„Der Staat fördert nur, wenn Sie drei Jahre dabei bleiben. Ich auch." Wer das vorher sagt, hat später keinen Streit. Wer es verschweigt, hat einen Kunden, der sich getäuscht fühlt, wenn die Kündigung nicht geht.
Was ich dabei tue — und was ich nicht darf
Keine Zusage, keine AntragstellungDas übernehme ich
- Vorprüfung der Voraussetzungen, bevor überhaupt ein Angebot entsteht.
- Leistungsbeschreibung und Angebot, aufgeschlüsselt über 18 Monate.
- Beschreibung des Innovationsgehalts, wenn es um den Plus-Antrag geht.
- Hinweis auf Stichtag und Kontingent, damit der Antrag fertig bereitliegt.
- Die Reihenfolge einhalten: kein Auftrag, bevor die Eingangsbestätigung da ist.
Das darf ich nicht
- Den Antrag stellen. Das geht nur über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto.
- Eine Bewilligung zusagen oder eine Förderhöhe garantieren.
- Ihr ELSTER-Zertifikat verwenden oder Sie dabei vertreten.
- Nach der Bewilligung sagen: „Machen Sie den Antrag später".
- Förderrechtlich beraten. Zuständig ist die Bezirksregierung.
Diese Seite gibt die Förderrichtlinie wieder, keine Rechtsberatung. Grundlage: Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus", Bekanntmachung vom 27.06.2024 (BayMBl. Nr. 315), zuletzt geändert am 07.10.2025 (BayMBl. Nr. 435). Verbindlich ist der Bescheid, nicht diese Seite.
Fragen zur Förderung
Kurz beantwortetBekomme ich den Digitalbonus sicher?
Nein, und niemand kann das zusagen. Die Bewilligung hängt am Kontingent, das monatlich freigegeben wird, und an der Prüfung der Bewilligungsstelle. Was sich sicher sagen lässt: Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag vor dem Auftrag stellt, hat gute Chancen. Wer vorher bestellt, hat keine.
Ist meine neue Website förderfähig?
In der Regel nicht. Standard-Websites und Standard-Online-Marketing sind ausdrücklich ausgeschlossen. Förderfähig sind Digitalisierungsvorhaben im Unternehmen, etwa ein KI-Assistent oder ein dokumentenloses Büro, und Maßnahmen zur IT-Sicherheit.
Kann ich zwei Anträge stellen?
Ja, einen je Förderbereich: einen für Digitalisierung und einen für IT-Sicherheit. Der Plus-Antrag ist dagegen nur einmal insgesamt möglich, nicht einmal pro Bereich.
Muss ich drei Jahre beim Anbieter bleiben?
Sie müssen das Geförderte drei Jahre lang zweckentsprechend nutzen. Bei einem Abo heißt das praktisch: Es läuft drei Jahre. Wer nach sechs Monaten kündigt, riskiert, dass der Zuschuss zurückgefordert wird.
Was ist die De-minimis-Erklärung?
Eine Erklärung, welche staatlichen Beihilfen Sie in den letzten drei Jahren bekommen haben. Sie gehört zum Antrag, und die Bescheinigung muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Wer schon einmal Digitalbonus oder andere Zuschüsse hatte, muss das angeben.
Stellen Sie den Antrag für mich?
Nein, das ist ausdrücklich nicht erlaubt. Der Antrag läuft über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs. Ich bereite vor, was dazugehört: Leistungsbeschreibung, aufgeschlüsseltes Angebot über 18 Monate, Zeitplan und die Beschreibung des Innovationsgehalts.
Wann kommt das Geld?
Nach der Umsetzung, mit dem Verwendungsnachweis. Es ist keine Vorauszahlung, Sie gehen also in Vorleistung. Wer das nicht kann, sollte das vor dem Antrag wissen und nicht danach.
Stand dieser Seite: Oktober 2026, Grundlage ist die Richtlinie in der Fassung vom November 2025. Die Beträge und Ausgabenobergrenzen stehen im Wortlaut in Nr. 5.4.1 und Nr. 5.4.2. Die Seite digitalbonus.bayern ist die Quelle für Antragstellung und Kontingent.